Rehasport-Definition

Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport. Dabei handelt es sich um ein Bewegungstraining, welches ausschließlich in Gruppen stattfindet und in Form von Gymnastik (trocken oder im Wasser) ausgeübt wird. Eine Rehasport-Stunde dauert 45 Minuten und findet mit maximal 15 Teilnehmern statt. Durch die aktive Bewegung soll, im Rahmen einer medizinischen Behandlung, wieder mehr Vitalität sowie eine bessere Wiedereingliederung ins (Berufs-)Leben erfolgen.

Ziele und Zielgruppen des Rehasports

Das Ziel des Rehabilitationssports ist, Menschen zu helfen, die bereits eine Erkrankung haben, sich in Behandlung befinden oder eine Operation hinter sich haben. Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat. Auch für Menschen mit chronischen Beschwerden ist der Rehabilitationssport ein adäquates Mittel zur Schmerzlinderung und Steigerung des Wohlbefindens. Ebenso ist der Rehabilitationssport „Hilfe zur Selbsthilfe“. Er soll die Verantwortung des Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zu einem langfristigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren.


Trainingsziele des Rehasports

               – Förderung von koordinativen Fähigkeiten
 – Kräftigung der Rumpfmuskulatur
– Verbesserung der Dehnfähigkeit
               – Lösung von muskulären Verspannungen


Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Rehabilitationssport als so genannte „Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ unterstützen. Vereinfacht gesagt, Krankenkassen müssen diese Leistungen bezahlen, sofern eine Verordnung vorliegt. Dieser Leistungsanspruch des Patienten wird im §64 des Sozialgesetzbuches IX geregelt. Eine Rehasport-Verordnung ist vergleichbar mit einem Rezept. Denn, es darf ausdrücklich “nur” der Arzt das Formular 56 (siehe oben) ausstellen. Ist eine solche Verordnung ausgestellt, dann hat der Versicherte darauf einen Rechtsanspruch. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang von Rehabilitationssport 50 Übungseinheiten, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten absolviert werden müssen. Jeder Rehasport-Standort sowie jede Rehasport-Gruppe, die offiziell durchgeführt und mit den Kostenträgern abgerechnet wird, muss zertifiziert sein.
In der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 01. Januar 2011 sind alle Leistungen und Anforderungen zwischen den Leistungserbringern und Kostenträgern vertraglich festgehalten 


Der Weg zum Rehasport